Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.01.2013

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   BVerwG, 26.02.2013 - 5 B 100.12   

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BVerwG, 26.02.2013 - 5 B 100.12 (https://dejure.org/2013,51696)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 5 B 100.12 (https://dejure.org/2013,51696)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 5 B 100.12 (https://dejure.org/2013,51696)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 PB 17.06

    Mitwirkung des Lehrerhauptpersonalrats bei Schulschließungen; Abstimmung in

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2013 - 5 B 100.12
    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 17.06 - Buchholz 251.91 § 39 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2015 - 10 L 25.11

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Berichtigung des Rubrums eines Urteils;

    Ein Rubrum ist i.S.d. § 118 Abs. 1 VwGO unrichtig, wenn dem Gericht bei dessen Formulierung ein Erklärungsirrtum unterlaufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - BVerwG 5 B 100.12 -, juris Rn. 2 m.w.N.).

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus der Entscheidung selbst, insbesondere auch aus anderen Teilen, aus den Vorgängen bei der Verkündung bzw. dem Erlass der Entscheidung, aus den Umständen des vorausgegangenen Verfahrens oder aus dem Inhalt der Akten bzw. aus jederzeit erreichbaren Urkunden für die Beteiligten ohne weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - BVerwG 5 B 100.12 -, juris Rn. 2 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 2 O 154/09 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2024 - 14 OB 28/24

    Berichtigung; Berichtigung des Rubrums; Berichtigungsbeschluss; Berichtigung des

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich dieses Auseinanderfallen aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.2.2013 - BVerwG 5 B 100.12 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 31.2.2022 - 14 OA 136/22 - n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.4.2021 - 1 L 45/19 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschl. v. 31.5.2012 - 15 B 10.191 -, juris Rn. 3; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 118 Rn. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2023 - 4 A 263/23

    Berichtigung eines Beschlusses

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.2.2013 - 5 B 100.12 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 4 A 263/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.2.2013 - 5 B 100.12 -, juris, Rn. 2.
  • VGH Bayern, 06.08.2021 - 22 ZB 19.1035

    Antrag auf Berichtigung des Rubrums eines Einstellungsbeschlusses nach fiktiver

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich dieses Auseinanderfallen aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.2013 - 5 B 100.12 - juris Rn. 2; OVG LSA, B.v. 6.4.2021 - 1 L 45/19 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 31.5.2012 - 15 B 10.191 - juris Rn. 3; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 118 Rn. 3 f.; Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 118 Rn. 3 und Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19

    Rubrumsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 5 B 100.12 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 15 B 10.191 -, juris).
  • OVG Sachsen, 04.11.2015 - 5 A 759/10

    Vorläufige Vollstreckbarkeit; Berichtigung; Ergänzung des Urteils; Unterlassene

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärten aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei ihrem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Februar 2013 - 5 B 100.12 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2012 - 4 B 184/12 -, juris Rn. 11; jeweils m. w. N.).
  • VG München, 18.10.2023 - M 5 K 20.3287

    Urteilsberichtigung, Fehlerhafter Streitwert, Offenbare Unrichtigkeit,

    Der Fehler ist auch offenbar, denn er ergibt sich aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die am Verfahren Beteiligten und auch für jeden Dritten zweifelsfrei ohne weitere Beweisaufnahme (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.2013 - 5 B 100.12 - juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.2013 - 5 B 100.12   

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https://dejure.org/2013,574
BVerwG, 08.01.2013 - 5 B 100.12 (https://dejure.org/2013,574)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2013 - 5 B 100.12 (https://dejure.org/2013,574)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 5 B 100.12 (https://dejure.org/2013,574)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 B 223.93

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln - Anspruch auf eine

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2013 - 5 B 100.12
    Der Beschluss ist deshalb unanfechtbar (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1994 - BVerwG 8 B 158.94 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 11 und vom 16. März 1994 - BVerwG 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 9).
  • BVerwG, 30.09.1994 - 8 B 158.94

    Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2013 - 5 B 100.12
    Der Beschluss ist deshalb unanfechtbar (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1994 - BVerwG 8 B 158.94 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 11 und vom 16. März 1994 - BVerwG 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 9).
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